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   VG Stuttgart, 22.05.2002 - 13 K 5725/00   

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VG Stuttgart, 22.05.2002 - 13 K 5725/00 (https://dejure.org/2002,19967)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 22.05.2002 - 13 K 5725/00 (https://dejure.org/2002,19967)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Mai 2002 - 13 K 5725/00 (https://dejure.org/2002,19967)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bestehen eines Umgangsrechts begründet keine familiäre Lebensgemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • VGH Hessen, 23.07.1997 - 13 TZ 2320/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.05.2002 - 13 K 5725/00
    Dass der Kläger an der Herstellung einer von ihm angestrebten darüber hinausgehenden Gemeinschaft durch die ablehnende Haltung der Kindsmutter gehindert sein mag, ändert daran nichts (vgl. HessVGH, Beschluss vom 23.07.1997 13 TZ 2320/97 - auch BVerwG, Urteil  vom 27.01.1998, Buchholz 402.240 § 19 AuslG 1990 Nr. 4).

    41 Bereits dies deutet ebenso wie die Gesetzesbegründung (vgl. BTDrs. 14/2368) daraufhin, dass ungeachtet des § 1626 Abs. 3 BGB n. F., wonach auch der Umgang mit dem anderen Elternteile zum Wohl des Kindes gehört, nicht jede Erschwerung des Umgangsrechts eines Kindes, das aus der ehelichen Verbindung hervorgegangen ist, eine erhebliche Beeinträchtigung der schutzwürdigen Belange des Ehegatten bedeutet (vgl. Bad.-Württ., Beschluss vom 26.10.1995, VBlBW 1996, 195; HessVGH, Beschluss vom 23.07.1997 - 13 TZ 2320/97 -).

  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96

    Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft;

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.05.2002 - 13 K 5725/00
    Erschöpft sich der familiäre Kontakt in Besuchen, fehlen also darüber hinausgehende Beistandsleistungen oder andere Formen des familiären Kontakts, handelt es sich um eine bloße Begegnungsgemeinschaft (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.12.1997, BVerwGE 106, 13; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21.03.1995, InfAuslR 1995, 315).

    Damit übereinstimmend ist auch das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, dass dem Umgangsrecht des nichtsorgeberechtigten geschiedenen ausländischen Elternteils bei der Entscheidung über die Gewährung eines Daueraufenthalts grundsätzlich keine maßgebende Bedeutung beigemessen zu werden braucht (vgl. Urteil vom 11.06.1975, BVerwGE 48, 299 ; Beschluss vom 20.11.1989, Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 104; Beschluss vom 02.10.1986, InfAuslR 1986, 313 f.; Beschluss vom 22.06.1992, Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 112; Beschluss vom 10.03.1995, Buchholz 402.240 § 23 AuslG 1990 Nr. 2; Urteil vom 27.06.1995, BVerwGE 99, 28; vgl. auch Beschluss vom 19.06.1997 - BVerwG 1 B 113.97 - Urteil vom 09.12.1997, BVerwGE 106, 13).

  • BVerfG, 01.08.1996 - 2 BvR 1119/96

    Gegenstand der Verfassungsbeschwerde - Verfassungsrechtliche Anforderungen an die

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.05.2002 - 13 K 5725/00
    32 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Versagung des Aufenthalts aus einwanderungspolitischen Gründen im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 GG jedenfalls als unbedenklich anzusehen, soweit eine Familie zwischen einem nichtsorgeberechtigten Elternteil und seinem Kind aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nur als Begegnungsgemeinschaft geführt wird und keine Lebensverhältnisse bestehen, die einen über die Aufrechterhaltung der Begegnungsgemeinschaft hinausgehenden Schutz angezeigt erscheinen lassen (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 10.08.1989, FamRZ 1989, 1159 und vom 01.08.1996, InfAuslR 1996, 341; vgl. auch BVerfGE 80, 81 ).

    Solche besonders zu berücksichtigenden Anhaltspunkte hat das Bundesverfassungsgericht (Kammerbeschluß vom 01.08.1996, a.a.O.) darin gesehen, dass das eine Familienmitglied auf die Lebenshilfe des anderen Familienmitglieds angewiesen ist, in einem überdurchschnittlichen Maße Verantwortung für die Betreuung und Erziehung übernimmt sowie Beistand im Lebensalltag und durch intensive Zuwendung Lebenshilfe im geistig-seelischen Bereich leistet.

  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2001 - 11 S 1700/01

    Aufenthaltserlaubnis für sorgeberechtigten ausländischen Elternteil

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.05.2002 - 13 K 5725/00
    OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 19.04.2000, NVwZ-RR 2000, 833, vom 11.05.2000 - 11 M 2929/00 - und vom 18.09.2000 - 1 M 3199/00 - HambOVG, Beschluss vom 28.04.1999, NVwZ 2000, 105; auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.11.2001 - 11 S 1700/01 - zur Ausübung der Personensorge).

    Ein etwaiger Eingriff in das Familienleben des Klägers wäre jedenfalls gerechtfertigt (vgl. Art. 8 Abs. 2 EMRK), insbesondere läge kein Missverhältnis (vgl. hierzu EGMR, Urteil vom 21.06.1988, InfAuslR 1994, 84; Urteil vom 06.07.2000, FamRZ 2000, 1561) zwischen dem angewandten Mittel - hier der Versagung eines Aufenthaltsrechts - und dem damit verfolgten Ziel der Beschränkung des Zuzugs von Ausländern vor, nachdem der Kläger nur kurze Zeit rechtmäßig in Deutschland lebte, gegen ihn ein Ausweisungsgrund vorliegt und eine enge Beziehung zu seinem Sohn nicht besteht (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.11.2001, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.1998 - 13 S 1588/97

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten - Vermeidung einer

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.05.2002 - 13 K 5725/00
    40 Eine besondere Härte im Sinne von § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AuslG ist nur dann anzunehmen, wenn im konkreten Einzelfall besondere Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, dass die Ausreisepflicht den Ehegatten ungleich härter trifft als andere Ausländer in derselben Situation (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.04.1997, Buchholz 402.240 § 19 AuslG 1990 Nr. 3; VGH Bad.-Württ.. Beschluss vom 28.07.1998, InfAuslR 1999, 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.1995 - 1 S 568/95

    Erschwerung des Umgangsrechts keine besondere Härte iSd AuslG 1990 § 19 Abs 1 Nr

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.05.2002 - 13 K 5725/00
    41 Bereits dies deutet ebenso wie die Gesetzesbegründung (vgl. BTDrs. 14/2368) daraufhin, dass ungeachtet des § 1626 Abs. 3 BGB n. F., wonach auch der Umgang mit dem anderen Elternteile zum Wohl des Kindes gehört, nicht jede Erschwerung des Umgangsrechts eines Kindes, das aus der ehelichen Verbindung hervorgegangen ist, eine erhebliche Beeinträchtigung der schutzwürdigen Belange des Ehegatten bedeutet (vgl. Bad.-Württ., Beschluss vom 26.10.1995, VBlBW 1996, 195; HessVGH, Beschluss vom 23.07.1997 - 13 TZ 2320/97 -).
  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.05.2002 - 13 K 5725/00
    32 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Versagung des Aufenthalts aus einwanderungspolitischen Gründen im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 GG jedenfalls als unbedenklich anzusehen, soweit eine Familie zwischen einem nichtsorgeberechtigten Elternteil und seinem Kind aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nur als Begegnungsgemeinschaft geführt wird und keine Lebensverhältnisse bestehen, die einen über die Aufrechterhaltung der Begegnungsgemeinschaft hinausgehenden Schutz angezeigt erscheinen lassen (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 10.08.1989, FamRZ 1989, 1159 und vom 01.08.1996, InfAuslR 1996, 341; vgl. auch BVerfGE 80, 81 ).
  • EuGH, 06.07.2000 - C-407/98

    DIE VORRANGIGE EINSTELLUNG VON FRAUEN IM ÖFFENTLICHEN DIENST DARF NICHT

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.05.2002 - 13 K 5725/00
    Ein etwaiger Eingriff in das Familienleben des Klägers wäre jedenfalls gerechtfertigt (vgl. Art. 8 Abs. 2 EMRK), insbesondere läge kein Missverhältnis (vgl. hierzu EGMR, Urteil vom 21.06.1988, InfAuslR 1994, 84; Urteil vom 06.07.2000, FamRZ 2000, 1561) zwischen dem angewandten Mittel - hier der Versagung eines Aufenthaltsrechts - und dem damit verfolgten Ziel der Beschränkung des Zuzugs von Ausländern vor, nachdem der Kläger nur kurze Zeit rechtmäßig in Deutschland lebte, gegen ihn ein Ausweisungsgrund vorliegt und eine enge Beziehung zu seinem Sohn nicht besteht (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.11.2001, a.a.O.).
  • BVerfG, 07.03.2001 - 2 BvR 2108/00

    Verbot der Vollziehung der angedrohten Abschiebung eines Türken in die Türkei -

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.05.2002 - 13 K 5725/00
    Unabhängig davon, welche Bedeutung hierbei letztlich dem Umstand zukäme, dass der Kläger nur umgangs-, jedoch nicht personensorgeberechtigt ist (vgl. - allerdings zur aufenthaltsrechtlichen Bedeutung des Umgangsrechts eines nichtehelichen  Kindes - BVerfG, Beschluss vom 07.03.2001, InfAuslR 2001, 431), fehlt es bereits an dem Erfordernis einer fortbestehenden familiären Lebensgemeinschaft (§ 23 Abs. 2 S. 2 bzw. § 17 AuslG).
  • BVerwG, 27.06.1995 - 1 C 5.94

    Ausländerrecht - Assoziationsrat - Aufenthaltserlaubnis - Fortfall zwingender

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.05.2002 - 13 K 5725/00
    Damit übereinstimmend ist auch das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, dass dem Umgangsrecht des nichtsorgeberechtigten geschiedenen ausländischen Elternteils bei der Entscheidung über die Gewährung eines Daueraufenthalts grundsätzlich keine maßgebende Bedeutung beigemessen zu werden braucht (vgl. Urteil vom 11.06.1975, BVerwGE 48, 299 ; Beschluss vom 20.11.1989, Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 104; Beschluss vom 02.10.1986, InfAuslR 1986, 313 f.; Beschluss vom 22.06.1992, Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 112; Beschluss vom 10.03.1995, Buchholz 402.240 § 23 AuslG 1990 Nr. 2; Urteil vom 27.06.1995, BVerwGE 99, 28; vgl. auch Beschluss vom 19.06.1997 - BVerwG 1 B 113.97 - Urteil vom 09.12.1997, BVerwGE 106, 13).
  • BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71

    Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche

  • BVerfG, 10.08.1989 - 2 BvR 67/85

    Schutzbereich des Art. 6 GG für den nichtsorgeberechtigten Vater - Versagung der

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.1995 - 1 S 3605/94

    Keine Aufenthaltserlaubnis für ausländischen Elternteil im Falle einer bloßen

  • BVerwG, 19.06.1997 - 1 B 113.97

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ordnungsgemäße "Bezeichnung"

  • OVG Hamburg, 28.04.1999 - 4 Bs 92/99

    Rechtsfolgen einer Neuregelung der elterlichen Sorge durch das

  • OVG Niedersachsen, 18.09.2000 - 11 M 2929/00

    Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltsbefugnis; Ausländer; ausländischer Elternteil;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.04.2000 - 10 B 10369/00

    Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 Ausländergesetz (AuslG)

  • OVG Niedersachsen, 19.04.2000 - 11 M 1343/00

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Anordnung des Sofortvollzugs von

  • OVG Niedersachsen, 18.09.2000 - 1 M 3199/00

    Aufenthaltserlaubnis; Ausländer; ausländischer Elternteil;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.1996 - 18 B 339/95

    Familiäre Lebensgemeinschaft; Personensorge; Ausländer; Ehescheidung;

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